Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag der Aquamaris Strandresidenz Rügen

Vorbemerkungen:

Sehr geehrter Gast,

wir freuen uns, dass Sie sich für einen Aufenthalt bei uns auf der schönen Ostseeinsel Rügen entschieden haben.
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen enthalten Regelungen für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns (nachfolgend Hotel genannt).

Die nachstehenden Regelungen werden, sofern wirksam einbezogen, Vertragsbestandteil des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Beherbergungsvertrages. Dieser Beherbergungsvertrag (Hotelaufnahmevertrag) ist ein im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), abgesehen von der Haftung für eingebrachte Sachen, nicht besonders geregelter sogenannter typengemischter Vertrag. Er beinhaltet Elemente des Dienst-, Werk- und Kaufvertragsrechts in seinem Kern ist der Hotelaufnahmevertrag ein Mietvertrag. Hotelaufnahmeverträge sind wie alle übrigen Verträge des bürgerlichen Rechts von beiden Vertragspartnern einzuhalten.

Lesen Sie sich daher die nachfolgenden Bedingungen bitte sorgfältig durch.

§ 1 Anwendungsbereich

  1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB´s) gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern, Ferien- und Penthousewohnungen zur Beherbergung sowie aller weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels insbesondere des Verkaufs von Speisen und Getränken, die Organisation von kulturellen und sportlichen Veranstaltungen und sonstigen Programme, der Durchführung spezieller gesundheitsförderlicher Maßnahmen oder vergleichbarer Angebote.
     
  2. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
     
  3. Die Unter- oder Weitervermietung der entgeltlich überlassenen Hotelzimmer/ Ferien-und Penthousewohnungen oder sonstiger Räumlichkeiten sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
     
  4. Für die Reservierung von Veranstaltungsräumen und dazugehörigen Leistungen des Hotels gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen.

§ 2 Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Vertragspartner gebuchten Zimmer/Ferienwohnungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
     
  2. Die Preise für die jeweiligen Leistungen bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste des Hotels. Sämtliche Preise verstehen sich incl. der zurzeit gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. In den Preisen sind öffentliche Abgaben wie z. B. Kurtaxen u. ä. nicht enthalten. Die genannten Abgaben hat der Gast zusätzlich zu tragen. Die jeweiligen Beträge werden ihm gesondert in Rechnung gestellt.
     
  3. Der Zahlungsanspruch des Hotels ist unverzüglich nach Zugang der jeweiligen Rechnung ohne Abzug fällig. Eine Rechnung gilt spätestens 3 Tage nach Versendung als beim Rechnungsempfänger zugegangen, sofern kein früherer Zugang nachgewiesen werden kann. Für den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln.
     
  4. Rechnungen sind grundsätzlich sofort bar oder mit EC-Karte oder mit Kreditkarte (American Express, Visacard, Mastercard) zu zahlen. Das Hotel ist berechtigt, Devisen, Schecks und/oder andere Kreditkarten zurückzuweisen.
     
  5. Der Gast kann gegenüber einer Forderung des Hotels nur aufrechnen, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
     
  6. Nutzt der Gast für die Bezahlung von Hotelprodukten mit Vorauszahlung eine Kreditkarte ohne diese körperlich vorzulegen (z. B. über Telefon, Internet o. ä.), sind die Kreditkartendaten per Fax oder E-mail zu übermitteln. Der Gast ist im Verhältnis zum Hotel nicht berechtigt, seinem Kreditkarteninstitut gegenüber diese Belastung zu widerrufen.

§ 3 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung, Vorauszahlungen)

  1. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn eine kostenfreie Stornieurng bei Buchung schriftlich vereinbart wurde.
  2. Reservierungen des Gastes sind für beide Vertragspartner verbindlich. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte und Rechtsgüter des Gastes, wenn diesem ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht besteht.
  3. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Bei einer Stornierung (Rücktritt) bzw. Leistungsreduzierung durch den Vertragspartner hat dieser folgenden Ersatz zu leisten:

     1. Hotelzimmer flexibler Tagespreis in der Hauptsaison: kostenfreie Stornierung bis 7 bis 14 Tage vor Anreise           
       spätere Stornierungen werden mit 90% berechnet.
     2. Hotelzimmer flexibler Tagespreis in allen anderen Zeiten: kostenfreie Stornierung bis 2 Tage vor Anreise
       spätere Stornierungen werden mit 90% berechnet.
     3. Hotelzimmer Frühbuchertarif und Spar 7=6 (5): kostenfreie Stornierung bis 28 Tage vor Anreise
       spätere Stornierungen werden mit 80% berechnet – 30% Anzahlung bei Buchung, 70% bei Abreise.
     4. Ferienwohnung flexibler Tagespreis in der Hauptsaison: kostenfreie Stornierung bis 14 Tage vor Anreise
       spätere Stornierungen werden mit 90% berechnet.
     5. Ferienwohnung flexibler Tagespreis in allen anderen Zeiten: kostenfreie Stornierung bis 2 Tage vor Anreise
       spätere Stornierungen werden mit 90% berechnet.
     6. Ferienwohnung Frühbuchertarif und Spar 7=6 (5): kostenfreie Stornierung bis 28 Tage vor Anreise
        spätere Stornierungen werden mit 80% berechnet – 30% Anzahlung bei Buchung, 70% bei Abreise.
     7. Ferienwohnung und Hotelzimmer bei Sparangeboten: kostenfreie Stornierung bis 28 Tage vor Anreise
       spätere Stornierungen werden mit 80% berechnet – 30% Anzahlung bei Buchung, 70% bei Abreise.
     8. Ferienwohnung und Hotelzimmer bei Deal-Raten: keine kostenfreie Stornierung möglich
       90% Anzahlung bei Buchung, 10% bei Abreise.  

  1. Der Vertragspartner ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass ein Anspruch des Hotels nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
     
  2. Sofern das Hotel die stornierte Leistung im vereinbarten Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten erbringen kann, reduziert sich der Schadensersatz des Gastes um den Betrag, den dieser Dritten für die stornierte Leistung zahlt; maximal jedoch bis zum Entfall des gesamten Schadenersatzes.

§ 4 Rücktritt/Kündigung des Hotels

  1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Vertragspartners innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste vorliegen und der Vertragspartner auf Rückfrage des Hotels nicht auf sein Recht zum Rücktritt verzichtet.
     
  2. Das Hotel ist im Übrigen nach den gesetzlichen Regelungen zum Rücktritt vom Vertrag bzw. zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn
    1. der Vertragspartner eine fällige Leistung nicht erbringt
    2. die Erfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt, Streik oder anderer vom Hotel nicht zu vertretenen Umstände unmöglich ist
    3. der Vertragspartner irreführende oder falsche Angaben über wesentliche Daten macht
    4. der Gast den Namen des Hotels mit werbenden Maßnahmen ohne vorherige schriftliche Zustimmung gebraucht
    5. vertragsgegenständliche Räume ganz oder teilweise ohne schriftliche Zustimmung des Hotels untervermietet werden
    6. das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann
       
  3. Das Hotel hat den Vertragspartner von Ausübung des Rücktritts/der Kündigung umgehend, spätestens innerhalb von 14 Tagen, nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich in Kenntnis zu setzen. Die Vertragsbeendigung durch das Hotel begründet keine Ansprüche des Vertragspartners auf Schadensersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen. Ein Anspruch des Hotels auf Ersatz eines ihm entstandenen Schadens und der von ihm getätigten Aufwendungen bleibt im Falle der berechtigten Vertragsbeendigung unberührt.

§ 5 Zimmerbereitstellung und -rückgabe

  1. Die Bereitstellung der Zimmer/Ferienwohnung erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken.
     
  2. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf Nutzung eines bestimmten Zimmers.
     
  3. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, stehen dem Gast gebuchte Zimmer am Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Das Hotel hat das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Rechte oder Ansprüche herleiten kann, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden oder der Gast sein späteres Eintreffen nicht schriftlich zuvor mitgeteilt hat.
     
  4. Die Zimmer müssen am Abreisetag spätestens um 11.00 Uhr geräumt sein. Die Rückgabe einer Ferienwohnung muss am Abreisetag bis 10.00 Uhr erfolgen. Wird die jeweilige Rückgabezeit überschritten, kann das Hotel den dadurch entstehenden Schaden in Rechnung stellen; bei einer verspäteten Rückgabe bis 16.00 Uhr ist das Hotel alternativ berechtigt, 50 % des Listenpreises als Pauschalschadensersatz geltend zu machen. Erfolgt die Rückgabe erst nach 16.00 Uhr des Abreisetages sind 80 % des vollen Listenpreises zu entrichten. Der Gast hat die Möglichkeit, den Nachweis zu führen, dass in diesen Fällen ein Schaden entweder gar nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.

§ 6 Haftung des Hotels

  1. Das Hotel haftet für alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche grundsätzlich nur bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten. Ausnahmsweise haftet das Hotel auch für leichte Fahrlässigkeit bei Schäden, die auf der Verletzung essentieller Vertragspflichten beruhen (in diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt) sowie bei Schäden aufgrund der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
     
  2. Diese Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleicher Weise zu Gunsten aller zur Erfüllung seiner Vertragspflichten durch das Hotel eingesetzten Unternehmen, ihrer Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen. Sie gelten nicht, wenn das Hotel eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes übernimmt oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern.
     
  3. Der Gast ist im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht gehalten, erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens bei Abreise, dem Hotel anzuzeigen.
     
  4. Für eingebrachte Gegenstände des Gastes gelten die gesetzlichen Bestimmungen der § 701 ff. BGB, d.h. die Haftung ist der Höhe nach auf max. 3.500,– € und für Geld, Wertpapiere und sonstige Kostbarkeiten auf max. 800,– € begrenzt. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Gast nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB).
     
  5. Zurückgebliebene Sachen des Gastes werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen 6 Monate auf. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
     
  6. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz – auch gegen Entgelt – zur Verfügung gestellt wird, begründet dies keine eigenständigen vertraglichen Verpflichtungen des Hotels. Es gilt die StVO und das Hotel übernimmt keine Haftung.
     
  7. Sämtliche Ansprüche des Gastes gegen das Hotel aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag verjähren nach Ablauf eines Jahres, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in denen der Anspruch entstanden ist und der Vertragspartner vor dem Anspruch begründeter Umstände Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit Kenntnis erlangt haben müsste.

§ 7 Zusätzliche Bestimmungen für Pauschalreiseverträge

1. Steht die Leistungspflicht des Hotels neben der Gewährung von Kost- und Logis in der Organisation eines Leistungspaketes als entgeltliche Eigenleistung, so begründet dies einen sogenannten Pauschalreisevertrag.

2. Wegen Veränderungen, Abweichungen oder Reduzierungen einzelner Leistungen im Rahmen eines Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, kann der Gast keine Ansprüche geltend machen, wenn sie lediglich unerheblich sind.

3. Werden vereinbarte und zur Verfügung gestellte Leistungen vom Vertragspartner nicht in Anspruch genommen, ist eine Herabsetzung oder Rückvergütung des Gesamtentgeltes nicht möglich.

4. Das Hotel haftet nicht für Schäden, die der Gast anlässlich der Inanspruchnahme einer Sonderleistung eines Dritten erleidet. Der Gast wird insoweit auf die Durchsetzung seiner Ansprüche gegenüber dem jeweiligen Veranstalter als Sonderleistung verwiesen. Im Übrigen gelten die Regelungen der § 651 a ff. BGB.

5. Ansprüche aus Pauschalreiseverträgen verjähren gemäß § 651 g BGB.

§ 8 Sonstiges

1. Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels und gegen Berechnung eines Zuschlages mitgebracht werden. In öffentlichen Räumen, in Restaurants, Bar, Schwimmbadbereich u. a. dürfen Tiere nicht mitgenommen werden.

2. Bei Beförderung des Gastes durch das Hotel ist die Haftung nach Maßgabe der jeweils bestehenden KfZ-Versicherung für Personen- und Sachschäden begrenzt.

§ 9 Erfüllungs- und Zahlungsort, Gerichtsstand, Schriftform

1. Der Erfüllungs- und Zahlungsort ist für beide Vertragspartner der Sitz des Hotels.

2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.

4. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das Gleiche gilt für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.